Schulordnung

Regeln für ein fröhliches Zusammenleben.

1. Allgemeine Grundsätze:

  • Zu meinen Mitschülern und Lehrern bin ich höflich, verständnisvoll und hilfsbereit.
  • Durch richtiges Verhalten und fleißige Mitarbeit fördere ich das Gemeinschaftsleben und die Unterrichtsarbeit.
  • Ich komme pünktlich zum Unterricht. Bei einer Verspätung entschuldige ich mich höflich. Im Falle einer Erkrankung oder einer unvorhergesehenen Verhinderung bringe ich innerhalb dreier Tage eine  schriftliche Entschuldigung.
  • Meine Hefte, Bücher, Schreib- und Zeichengeräte halte ich in gutem Zustand und bringe sie nach Bedarf zu den täglichen Unterrichtsstunden mit.
  • Auf der Straße bin ich vorsichtig und beachte alle Verkehrsregeln. In öffentlichen Verkehrsmitteln bin ich ein rücksichtsvoller und ruhiger Fahrgast.
  • Falls ich einmal ausnahmsweise ein Handy mithaben sollte, lasse ich es den ganzen Vormittag ausgeschaltet in meiner Schultasche.

2. Besondere Verhaltensregeln:

a)  In der Garderobe:

  • Überkleider und Schuhe bleiben in der Garderobe.
  • Wertgegenstände und Geld lasse ich nicht in der Garderobe zurück.
  • Auf meinem Platz halte ich Ordnung.
  • Ich folge der Aufsichtsperson.

b)  In Klassenräumen und auf den Gängen:

  • Ich halte mich in dem Stockwerk auf, in dem meine Klasse ist.
  • Beim Läuten gehe ich auf meinen Platz und bereite mich auf den Unterricht vor.
  • Kaugummi und für die Schule ungeeignete Spielsachen lasse ich zu Hause.
  • Ich laufe, lärme und raufe nicht, damit ich nicht mich und die anderen Schüler gefährde.
  • Meinen Platz in der Klasse hinterlasse ich immer in Ordnung.
  • Mutwillig will ich nichts beschädigen.
  • Auch um das Schulhaus halte ich Ordnung. Abfälle werfe ich in die Abfallkörbe.

 

Verhaltenskodex

Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen Schülerinnen und Schüler sich angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird.

Schülerinnen und Schüler werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.

Alle am Schulleben Beteiligten, das sind Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und sonstige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schule sowie die Erziehungsberechtigten,

  • verstehen sich als Mitglieder einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft,
  • achten und respektieren die Persönlichkeit und Würde der anderen und
  • pflegen einen von gegenseitiger Wertschätzung, von Respekt und wechselseitigem Vertrauen geprägten Umgang,
  • gehen achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um,
  • respektieren die persönlichen Grenzen anderer und unterlassen verbale oder nonverbale Verhaltensweisen, die die Würde anderer verletzen,
  • nehmen jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahr und reagieren angemessen zum Schutz der Schülerinnen und Schüler und
  • unterbinden diskriminierendes, gewalttätiges und sexistisches Verhalten in Wort, Schrift oder Tat.

 

Wer ist online?

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